
Bündnis 90/Die Grünen möchte den Maintaler Bürgerinnen und Bürgern kurz erläutern, warum sie in der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend so reagiert haben.
„Unmittelbar vor jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trifft sich das Präsidium, um den konkreten Ablauf gemeinsam vorzubereiten. Dabei wird in einem demokratischen Meinungsbildungs-prozess u. a. entschieden, ob und ggf. welche Tagesordnungspunkte, die in den Ausschüssen einstimmig beraten wurden, in eine Blockabstimmung kommen, so dass sie ohne weitere Aussprache verabschiedet werden.“, erläutert Monika Vogel als Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Im Präsidium verständigt man sich zusätzlich über Tagesordnungspunkte (TOPs), die zwar in den Ausschusssitzungen nicht einstimmig, aber mehrheitlich beschlossen wurden: auch sie können ‚in den Block kommen‘, wenn keine Fraktion widerspricht. Eine Blockabstimmung ist jedoch bei TOPs nicht möglich, zu denen nach den Ausschusssitzungen Änderungsanträge eingegangen sind. Dies wurde auch am 14.12.2020 so gehandhabt. Somit verblieben nur wenige TOPs, die nochmals aufgerufen und diskutiert werden sollten.
„Die öffentliche Diskussion dieser wenigen Punkte war und ist uns Grünen außerordentlich wichtig.“, betont Angela Lochmann als Vorsitzende des Ortsverbandes und Stadtverordnete.
Während der Präsidiumssitzung wurde von niemandem erwähnt, dass gleich zu Beginn der Sitzung Geschäftsordnungsanträge folgen würden, alle Tagesordnungspunkte ohne Haushaltsbezug in einer gemeinsamen Blockabstimmung behandeln zu wollen. „Diese Anträge wurden mit den hohen Infektionsgefahren begründet, denen wir uns alle ausgesetzt sähen, zumal wir seit dem 13.12.2020 alle wüssten, dass ab dem 16.12.2020 ein erneuter Lockdown folgen würde.“, ergänzt Dirk Kirchmann als Stadtverordneter der Grünen.
Doch auch und gerade bei Berücksichtigung der Infektionsgefahren wäre eine vorherige Diskussion zu diesem Wunsch im Präsidium aus Sicht der Maintaler Grünen fair und demokratisch gewesen: „Dann hätten wir den gewünschten Ablauf in der nachfolgenden kurzen Fraktionssitzung besprechen und bewerten können.“, erläutert Hartmut König und ergänzt: „In einer nochmaligen, abschließenden Präsidiumssitzung wäre dann ein Meinungsbild aller Mitglieder bzw. Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung entstanden. So hätte unseres Erachtens ein fairer, demokratischerer Ablauf aussehen müssen.“.
Außerdem hätte es die weitere Möglichkeit gegeben, rechtzeitig vor der Stadtverordnetenversammlung miteinander zu überlegen, ob die wichtige und notwendige Sitzung auf die Zeit nach dem avisierten Ende des Lockdowns am 10.01.2021 verschoben werden könnte. Dazu hätte man sich zum Beispiel per Telefon- bzw. Videoschaltkonferenz auf die Einberufung einer außerordentlichen Sondersitzung verständigen können. Es wäre auch möglich gewesen, Tagesordnungspunkte mit Diskussionsbedarf auf die nächste Sitzung zu verschieben. Diesen Ansinnen hätten die Grünen zugestimmt. Auch so wäre ein demokratischerer Beteiligungsprozess möglich gewesen.
Abschließend fasst Hartmut König zusammen: „Wir verkennen dabei nicht, dass die kurzfristig eingebrachten Geschäftsordnungsanträge demokratisch rechtens waren. Um für die Stadtverordneten das Risiko einer Corona-Infizierung zu minimieren, hätte es jedoch ‑ wie dargestellt ‑ bessere Möglichkeiten gegeben.“